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Beate Kallweit

Entwarnung: Rentenversicherungsfreiheit der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer


Das Bundessozialgericht hatte mit seinem Urteil vom 24.11.2005, B 12 Rechtsanwalt 1/04 R, großes Aufsehen erregt, weil es einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH-GF) als Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH unter bestimmten Umständen in seiner Geschäftsführertätigkeit als arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI und damit in der Rentenversicherung versicherungspflichtig angesehen hat.

Der Gesetzgeber hat nunmehr im Haushaltsbegleitgesetz 2006 die durch dieses Urteil entstandenen Unklarheiten rückwirkend zum 01.01.1999 beseitigt. Danach kommt es für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht von selbstständig tätigen Gesellschaftern, die maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben, darauf an, ob die Gesellschaft selbst auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist bzw. ob die Gesellschaft selbst sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt (HBeglG 2006, BGBl. I 2006 Seite 1402 ff.).

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