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Mandanteninformationen

Dr. Ralf Kleemann

Bauherren müssen SiGeKo beauftragen


Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich. Dies gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen.
Seit 1989 regelt die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen - kurz: Baustellenverordnung oder BaustellV -, welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen hat, wie etwa die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Das kann selbst kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten muss der Bauherr unter Umständen einen SiGeKo beauftragten.

SiGeKos müssen sich speziell qualifizieren. Sie müssen Architekt, Ingenieur, staatlich geprüfte Techniker oder Meister sein, mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung gesammelt und eine entsprechende Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit nachweisen.

Private Bauherren sollten sich am Besten schon bei der Wahl ihrer Planer und Baufirmen nach entsprechenden Zusatzqualifikationen der Mitarbeiter erkundigen.

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