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Mandanteninformationen

Die Mandanteninformation 4. Quartal 2016

Versicherungsrecht



Kein Schadensersatz bei Kollision mit Polizeiwagen


Nutzt ein Einsatzfahrzeug der Polizei, das zu einem Verkehrsunfall auf einer Bundesautobahn gerufen worden ist, den Seitenstreifen, ist die Nutzung des Seitenstreifens von dem Sonderrecht aus der Straßenverkehrsordnung gedeckt, ohne dass es darauf ankommt, ob sich zwischenzeitlich bereits Rettungsgassen gebildet haben.

Kollidiert ein Pkw, der beim Wechsel von der mittleren auf die rechte Fahrspur einer Autobahn über die Begrenzungslinie hinaus auf den Seitenstreifen gerät, mit einem dort nur mit mäßiger Geschwindigkeit (hier: 45-50 km/h) und Blaulicht fahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei, haftet der den Fahrstreifen wechselnde Pkw für den Unfall allein.

Unfall auf einer Autobahnabfahrt mit Gabelung


Stoßen ein vorausfahrendes und ein nachfahrendes Fahrzeug beim Rechtsüberholen des Nachfahrers auf der Gabelung einer Autobahnabfahrt zusammen, kommt eine hälftige Haftung beider Beteiligten für den Unfallschaden in Betracht, wenn der Vorausfahrer seiner Rückschaupflicht nicht genügt und der Nachfahrer verkehrswidrig rechts zu überholen versucht hat. Das haben die Richter des Oberlandesgerichts Hamm am 3.6.2016 entschieden.

Im entschiedenen Fall befuhr eine Autofahrerin mit ihrem PKW eine Autobahnabfahrt, die sich im weiteren Straßenverlauf ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen gabelt. Im Bereich der Gabelung kam es zur streifenden Kollision zwischen ihrem Fahrzeug und einem anderen PKW. Der Unfall ereignete sich, weil der Fahrer des zweiten PKW zur rechtsseitigen Vorbeifahrt am Fahrzeug der Fahrerin in den rechten Schenkel der Gabelung angesetzt hatte, und die Frau ebenfalls diesen Schenkel der Gabelung ansteuerte.

Der Unfall war, so die OLG-Richter, von beiden Fahrzeugführern mitverschuldet worden, dies rechtfertigte eine 50%-ige Haftungsquote.

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