Marie-Luise Merschky RAin

Fachanwältin für Familienrecht
RAin Marie-Luise Merschky

Mandanteninformationen Marie-Luise Merschky

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rechtsunsicherheit in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann durch einen Partnerschaftsvertrag ausgeschlossen werden. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als alternative Lebensform neben der Ehe inzwischen gesellschaftlich als auch rechtlich weitgehend anerkannt. Dennoch hat der Gesetzgeber keine umfassenden rechtlichen Regelungen vorgenommen, was zu vielfältigen Problemen führt...

Ehevertrag - Vorsicht ist besser als Nachsicht

Nicht nur wenn eine Hochzeit bevorsteht, sondern auch im Laufe einer Ehe kann sich Regelungsbedarf für einen Ehevertrag ergeben. Für den Fall des Todes oder der Scheidung können die Folgen geregelt werden. Oft hat eine Scheidung nämlich erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Zukunft.

Elternunterhalt - Muss ich auch für meine Schwiegermutter zahlen?

Aufgrund der begrenzten öffentlichen Mittel und der großen Zahl hilfsbedürftiger alter Menschen nehmen die Fälle, in denen Kinder zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern herangezogen werden, zu. Oft reichen die Leistungen der Pflegeversicherungen nicht aus, um die Kosten für Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim zu decken. Der Notgroschen ist schnell aufgebraucht. Das Sozialamt streckt häufig die Kosten vor, kann sie dann aber später von den Kindern zurückfordern.

Scheidungstatbestände - Wenn mein Ehegatte sich nicht scheiden lassen will

Wann kann die Scheidung eingereicht werden? Das Gesetz sieht folgenden Scheidungsgrund vor: "Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist." (§ 1565 BGB). Auf dem Hintergrund dieses Scheidungsgrundes sind vier Scheidungstatbestände zu unterscheiden.

H & B Aktuell

Mandanteninformation Februar 2012:

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
"E-Bilanz: Das hat doch noch Zeit", denken viele Betroffene. Warum es wichtig ist, die verbleibende Zeit zu nutzen, indem in der Buchführung erforderliche Anpassungen möglichst frühzeitig geklärt und umgesetzt werden, lesen Sie nachfolgend:
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