Arne Steindorf RA

Fachanwalt für Arbeitsrecht
RA Arne Steindorf

Mandanteninformationen Arne Steindorf

e-commerce: Handel im Internet

Unter e-commerce versteht man jede Form von Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit modernen Kommunikationstechniken.

Die EU-Kommission, aber auch die nationale deutsche Regierung misst dem e-commerce erhebliche Bedeutung bei. Der Handel über das Internet wird als Job-Motor verstanden und entsprechend gefördert werden.

Im November 1998 hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine electronic-commerce-Richtlinie vorgelegt, deren Zustandekommen allerdings von Kompetenzstreitigkeiten der Generaldirektionen innerhalb der Kommission geprägt war und deshalb und wegen der Komplexität der Materie mehr Fragen aufwirft, als beantwortet.

Bis zu einer endgültigen Einigung auf europäischer Ebene und deren Transponierung in das nationale Recht gelten für Deutschland allein die nationalen Regelungen, insbesondere das Informations- und Kommunikationsdienstgsetz sowie den Medienstaatsvertrag der Bundesländer, beide von August 1997. Die nationalen deutschen Regelungen stützen sich im wesentlichen auf bereits bekannte Rechtsinstitute, insbesondere gilt das deutsche Wettbewerbs-recht sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte auch für den Internetverkehr, ebenso die datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit kleineren Modifikationen.

Den Besonderheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs hat der Bundesgesetzgeber insbesondere durch das Signaturgesetz Rechnung zu tragen versucht.

Dieses Gesetz regelt die Möglichkeit, über registrierte Signaturen, die auf Verschlüsselungsalgorithmen beruhen, Absender und Unverfälschtheit eines Dokumentes, also beispielsweise eines Vertragsangebotes, zu garantieren.

Die Wichtigkeit dieses Schutzes ist evident, wenn man bedenkt, dass das Vertragsangebot als Datenpaket - möglicherweise sogar aufgespalten - über viele Server versandt wird und der Empfänger einen gefälschten Absender ebenso wenig erkennen könnte, wie "unterwegs" vorgenommene Veränderungen des Objektes. Mit der elektronischen Signatur besteht die Möglichkeit, die Authentizität eines Dokumentes mit Sicherheit festzustellen.

Die Ingebrauchnahme solcher elektronischer Signaturen in größerem Umfang wird den Beweiswert auf elektronischem Wege versandter Dokumente erheblich erhöhen.

Der Gesetzgeber hat mittlerweile verschiedene formbedürftige Geschäfte, die bislang dem Schriftformerfordernis unterworfen waren, entsprechend angepasst, so dass die elektronische Signatur in weiten Bereichen des Rechtsverkehrs inzwischen zugelassen ist.

Vermutlich werden die Gerichte - Entscheidungen liegen noch nicht vor - von einem ersten Anschein zugunsten des Beweiswertes der Signatur ausgehen, d. h., dass die Gegenseite eine Fälschung des Dokumentes beweisen muss.

Auf diese Weise ist es möglich, Verträge aller Art, sofern sie nicht der notariellen Form oder persönlicher Anwesenheit bedürfen, sicher über das Internet abzuschließen. Die Erfüllung des Vertrages erfolgt dann auf herkömmlichem Wege, soweit es sich um körperliche Waren handelt, im Falle von Informationen und Softwareprogrammen u.ä. ebenfalls unmittelbar über das Internet. Der bislang durch Sicherheitsbedenken belastete Zahlungsverkehr im Internet wird sich durch die Einführung von elektronischem Geld ebenfalls vereinfachen.

Ungeklärt im Zusammenhang mit dem e-commerce sind vor allem auf europäischer Ebene zahllose Probleme des Urheberrechtsschutzes, des Verbraucherschutzes, aber auch weiter Bereiche des Steuerrechtes.

Immer noch besteht beispielhalber Streit um die Frage, ob der Inhaber einer e-mail-Adresse mit unangeforderter e-mail-Werbung (spam) behelligt werden darf.

Die deutsche Werbeindustrie meint, dies sei zumindest dann erlaubt, wenn sich aus dem Betreff der e-mail der Werbecharakter ergebe, so dass der Empfänger die Nachricht ohne großen Aufwand löschen könne.

Unseres Erachtens kann sich jeder User gegen unverlangt zugesandte e-mail-Werbung verwahren und notfalls rechtliche Schritte dagegen einleiten.

Analog der wachsenden Bedeutung des e-commerce wird sich die Rechtsmaterie durch die geplante europaweite Regelung verdichten.

Durch den Ansatz der EU-Kommission, den e-commerce umfassend zu regeln, werden sich weitrechende Auswirkungen für das gesamte deutsche Recht, insbesondere das Urheberrecht und den Verbraucherschutz, ergeben.

Die Prophezeiung erscheint nicht zu gewagt, dass der elektronische Handel nicht nur das Geschäftsleben, sondern auch das europäische und damit das deutsche Rechtssystem in einer Weise verändern wird, die bisherige Reformversuche zur Bedeutungslosigkeit degradieren wird.

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