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privates Baurecht
Baurecht ist Projektbegleitungsrecht. Den komplexen, stark arbeitsteiligen und technikdominierten Abläufen eines Bauvorhabens stellen wir umfassende rechtliche Begleitung von der Vergabe bis zur Überwachung der fachgerechten Mängelbeseitigung zur Seite. Wir vertreten dabei sowohl Generalüber- als auch -unternehmer, Bauträger, aber auch private Bauherren sowie Ingenieure und Architekten. Das private Baurecht erfordert mehr noch als andere Rechtsgebiete in die Zukunft gerichtetes Problembewusstsein, da die auf der Baustelle geschaffenen Fakten in aller Regel ein "Zurück" nicht erlauben. Daneben ist eine durchgängige Betreuung des Bauprojektes für dessen Gelingen ebenso wichtig, wie die Zurverfügungstellung der anderen "Baustoffe". Die Lösung baurechtlicher Probleme in der Realisierungsphase erfolgt überlicherweise im unmittelbaren Gespräch mit den Beteiligten und setzt die Fähigkeit zu schnellen und rechtlich abgesicherten Entscheidungen voraus. Der hohe Formalisierungsgrad der VOB in ihrem Teil B verlangt hier besondere Trittsicherheit. Unsere Baurechtspraktiker sind es gewohnt, mit technischen Sachverhalten umzugehen und mit Baufachleuten aller Art zu kommunizieren. Im Vordergrund steht für uns der verständliche, das Projekt weiterbringende Problemlösungsvorschlag.Die Erichtung und der Betrieb von Industrieanlagen, Gebäuden und Ingenieurbauwerken ist ein großvolumiges und oft langfristiges Geschäft. Die Beteiligten bewegen sich in einem konfliktträchtigen Marktumfeld mit sehr hohen Risiken und oft geringen Margen. Wir unterstützen bei der anfänglichen Struckturierung enes Projektes, bei Vorbereitung, Ausschreibung, Verhandlung sowie bei Abschluss aller Verträge.
Gelegentlich, gerade bei kleineren Bauvorhaben, treten Probleme in der Endphase der Bautätigkeit auf. Auch rund um die Problemkreise Abnahme, Restwerklohn, Nacherfüllung, Mängelbeseitung und Ersatzvornahme stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass sich ein Schiedsverfahren oder ein Rechtsstreit nicht vermeiden lässt.
Private und öffentliche Investitionen müssen gerade im Baubereich kalkulierbar bleiben. Zur Investitionssicherung ist ein konsequentes Vertrags-, Nachtrags- und Sicherheitsmanagement erforderlich. Die schnelle und wirksame Verfolgung von Mängelansprüchen ist dabei unerlässlich. Äußerst wichtig ist schließlich die stringente und rechtssichere Steuerung des gesamten Baugeschehens in enger Zusammenarbeit mit den eingeschalteten Sonderfachleuten.
Im Baubereich bieten wir Ihnen Insbesondere: