Madlen Betker

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Madlen Betker

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Madlen Betker

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Standort:


Halle (Saale)

Schwerpunkte:


Erbrecht, Familienrecht

Sprachen:


Deutsch, Englisch

Kontakt:


Telefon: +49 (0)345/2918-3
Telefax: +49 (0)345/2918-400
E-Mail: madlen.betker@huemmerich-partner.de

Vita:


Frau Madlen Betker begann im Wintersemester 2003/2004 das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und schloss dieses erfolgreich Anfang 2009 ab.

Das Referendariat absolvierte Frau Madlen Betker anschließend von März 2009 bis März 2011 im Gerichtsbezirk Halle(Saale). Bereits während des Referendariats arbeitete Frau Betker von September 2009 bis November 2010 für die Kanzlei HÜMMERICH & PARTNER als juristische Mitarbeiterin. Anlässlich Ihres letzten Ausbildungsabschnittes war Frau Betker in einer deutschen Kanzlei in Moskau tätig.

Nach kurzer Tätigkeit in einer internationalen Steuerberatung am Standort Leipzig im Jahre 2011 arbeitete Frau Betker dann als Rechtsanwältin von 2012 bis März 2019 in einer mittelständischen überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei. In dieser Zeit betreute sie sowohl Mandanten am Standort Torgau als auch am Standort Lutherstadt Wittenberg.

Seit 2013 berät Frau Betker ganz überwiegend in den Bereichen des Familien- und des Erbrechts.

Aufgrund ihrer nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse wurde Frau Betker im Jahre 2016 die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht und 2018 die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen.

Frau Betker berät in Fragen des Unterhaltsrechts sowie in allen vermögens- und kindschaftsrechtlichen Fragen im Zusammenhang der Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und der Scheidung, wozu auch die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen gehört.

Im Bereich des Erbrechts unterstützt Frau Betker sowohl bei Fragen der Gestaltung der Nachlassangelegenheiten, z.B. durch die Erstellung individuell angepasster Testamente, Erbverträge oder aber der Nachfolgeplanung unter Lebenden, als auch bei der Geltendmachung der Erb- und Pflichtteilsrechte bis hin zu streitigen Auseinandersetzungen.

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