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Familienrecht

Das Familienrecht stellt eine Rechtsmaterie dar, in der Spannungen und Probleme mit oftmals weitreichenden Konsequenzen den Einzelnen unmittelbar treffen können. Aber das Familienrecht ist auch dadurch geprägt, dass sich viele mögliche Risiken und Schwierigkeiten durch sorgfältige Planung und vorausschauendes Handeln ausschließen oder zumindest minimieren lassen.
Einen großen Teil unserer Tätigkeit im Familienrecht nimmt daher die beratende und begleitende Tätigkeit bereits vor der Eheschließung und auch während der fortbestehenden Ehe ein. Schwerpunkte bilden hier zunächst die Beratung und Unterstützung beim Abschluss von Eheverträgen. Durch die Einbeziehung anderer Berufsträger der Kanzlei wird hierbei auch für die besonderen gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte des jeweiligen Einzelfalls (z. B. für Eheverträge von Organmitgliedern und Gesellschaftern) eine maßgeschneiderte Lösung sichergestellt.
Konnte nicht bereits vor einer ehelichen Krise eine umfassende Vereinbarung zwischen den Eheleuten getroffen werden, so sind durch einvernehmliche Regelungen in der Trennungsphase meist noch sachgerechtere Lösungen als im gerichtlichen Verfahren möglich. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet daher die Beratung beim Abschluss von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Auch hier steht die umfassende Beratung unter Einbeziehung der grundstücksrechtlichen, steuerlichen und ggf. gesellschaftsrechtlichen Folgen im Mittelpunkt.
Gerade das gerichtliche Verfahren führt im Familienrecht zu weitreichenden und langfristigen Auswirkungen auf die Rechtsgüter und Lebensverhältnisse der Beteiligten (z. B. bei gemeinsamen Grundstücken der Eheleute). Unser besonderes Augenmerk liegt daher auch hier auf der Beratung und Unterstützung zum Finden einer möglichst einvernehmlichen Lösung. Wenn eine solche nicht herbeigeführt werden kann, vertreten wir sachgerecht und umfassend die Interessen unserer Mandanten in Scheidungsverfahren und Folgesachen.
Dieselben Grundsätze für unsere beratende und vertretende Tätigkeit gelten auch für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Die Beteiligten sind hier ebenfalls sowohl in der vorausschauenden Beratung als auch im Konfliktfall vor die gleichen Probleme gestellt wie Eheleute. Aus rechtlicher Sicht sind hier jedoch oftmals abweichende Regelungen zu beachten und andere Folgen zu bedenken, welche wir innerhalb unserer Tätigkeit ebenfalls berücksichtigen.

Schwerpunkte unserer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit bilden:
  • Eheverträge
  • Trennungsvereinbarungen
  • Scheidungsverfahren
  • Güterrecht (z. B. Zugewinnausgleich, auch unter besonderer Berücksichtigung von Grundeigentum)
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht, auch Dritter (z. B. Großeltern)
  • Abstammungsrecht (z. B. Vaterschaftsverfahren)

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