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Sozialrecht

Das Sozialrecht berührt schon allein aufgrund seines Umfangs eine Vielzahl von Lebensbereichen eines jeden von uns. Es erstreckt sich vom Recht der Krankenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung über das Rentenrecht bis zum Problemkreis der Schwerbehinderung. Wegen ständiger gesetzlicher Änderungen und Neuerungen ist es dem Laien kaum noch möglich, den Überblick zu behalten, geschweige denn entsprechend zu agieren.

Durch eine frühzeitige Beratung können insbesondere versicherungsrechtliche Fragen, die die Absicherung im Krankheitsfall oder im Alter betreffen, individuell einer Klärung zugeführt werden und Ihnen so als Entscheidungsgrundlage dienen. Gerade im oftmals schwierig abzugrenzenden Bereich der selbständigen Tätigkeit und der versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung betreuen wir insoweit oftmals notwendige sog. Statusfeststellungsverfahren von der Antragstellung bis zum Klageverfahren.

Darüber hinaus begleiten wir Ärzte und medizinische Einrichtungen bei ihren rechtlichen Schwierigkeiten, die schon bei der Zulassung beginnen können. Auch bei Abrechnungsproblemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Übergabe bzw. Übernahme einer Praxis stehen wir Ihnen anwaltlich zur Seite, immer in dem Bewusstsein, dass es sich für Sie um z.T. existenznotwendige Belange handelt.

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