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Studienzulassungs- und Prüfungsrecht

Attraktive Studiengänge sind bekanntlich mit einem numerus clausus (nc) belegt. Aber es ist nicht allein der Weg über die Zentrale Vergabestelle (ZVS), der zur Immatrikulation führen kann. Für Studienbewerber führen wir bundesweit Verfahren zur Überprüfung der Kapazitäten an den jeweiligen Hochschulen, die so genannten „Studienplatzklagen“.

Haben Sie das Abitur, eine Zwischenprüfung oder gar ein berufseröffnendes Examen nicht bzw. nicht ausreichend bestanden? Hier stehen wir ebenfalls an ihrer Seite, um die Neubewertung oder eine neue Prüfungschance zu erreichen.

Ansprechpartner:


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