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Mandanteninformationen

Die Mandanteninformation 1. Quartal 2017

Verkehrsrecht



Ab Juli 2018 Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen


Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t.

Von dieser Maut befreit sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t sowie Fernbusse. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Unfall beim Öffnen der Fahrzeugtür - Rücksichtnahmegebot


Beim Öffnen der Fahrzeugtür auf öffentlichen Parkplätzen trifft den Ein- und Aussteigenden im Rahmen des allgemeinen Rücksichtnahmegebots nach der Straßenverkehrsordnung eine Pflicht zur besonderen Vorsicht und Achtsamkeit.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass an einem bereits eingeparkten Fahrzeug die Tür geöffnet werden könnte, so darf ein Fahrzeugführer nur mit besonderer Vorsicht in eine unmittelbar daneben liegende Parktasche bzw. Parklücke einfahren.

In dem entschiedenen Fall stand ein Pkw in einer Parklücke und die Beifahrerin öffnete die Fahrzeugtür. Es kam zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, als dieses in die Parklücke nebenan einparken wollte.

Die Richter des Landgerichts Saarbrücken entschieden, dass die Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile zu einer Haftungsverteilung von 80% zu 20% zulasten des Fahrzeugführers führte, dessen Pkw bereits in der Parklücke stand. Denn der Verstoß gegen die besonderen Pflichten beim Türöffnen wiegt schwer. Allerdings tritt die Betriebsgefahr anderen Unfallbeteiligten unter den gegebenen Umständen nicht hinter diesen Verstoß zurück. Dass es beim Einfahren in eine Parklücke zu einer Kollision mit einer sich öffnenden Tür kommt, gehört zu den typischen, mit dem Betrieb des einfahrenden Fahrzeugs verbundenen Gefahren auf einem Parkplatz.

Haftungsbeschränkung bei Fahren innerhalb einer Motorradgruppe


In dem entschiedenen Fall befuhr ein Motorradbesitzer mit seinem Kraftrad gemeinsam mit seinem Bruder, seinem Schwager sowie einem Bekannten in wechselnder Reihenfolge als Gruppe. Der erste Fahrer aus der Gruppe kollidierte in einer Kurve mit dem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Der zweite Fahrer stürzte mit seinem Motorrad - hier ist die Verursachung streitig - und der dritte Fahrer kam ebenfalls zu Fall. Der zweite Fahrer behauptete, er habe aufgrund der Kollision des vor ihm fahrenden Zeugen sein Motorrad abbremsen müssen. Er habe sein Motorrad noch rechtzeitig zum Stehen bringen können, als der dritte Fahrer mit seinem Motorrad unvermittelt auf das Heck des Motorrads aufgeprallt und ihn mit sich geschleppt habe. Fahrer 2 warf dem Fahrer 3 vor, dass er den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte.

Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss.
Bei im Pulk fahrenden Motorradfahrern wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen Betätigung verbunden ist, von den Beteiligen bewusst auf sich genommen. Kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen.

Kollidiert beispielsweise der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Schadensersatzansprüche.

Fahrverbot bei allen Straftaten


Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Gerichte künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängen können.

Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens wie z. B. verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern umgesetzt werden.

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