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Mandanteninformationen

Die Mandanteninformation 4. Quartal 2017

Verkehrsrecht



Höhere Bußgelder für Handynutzung am Steuer und bei Behindern von Rettungskräften


Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 € rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 € teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Das sieht die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor, der der Bundesrat am 22.9.2017 zugestimmt hat.

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, wurden ebenfalls angehoben. Beide Verstöße sind gleich schwer zu bewerten und müssen deshalb auch weiter gleich geahnt werden.

Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte drohen erhöhte Bußgelder.


Handy im Pkw


Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte sich mit zwei Sachverhalten zu befassen in denen es nicht um die eigentliche Nutzung des Handy während der Fahrt ging, sondern einmal um die Kontrolle, ob das Handy ausgeschaltet ist und im anderen Fall um die Nutzung als Musikabspielgerät ohne SIM-Karte im Handy.
Im ersten Fall entschieden die Richter, dass auch dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wenn ein Fahrer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist.

Im zweiten Sachverhalt hielt ein Fahrer während der Fahrt mit seinem PKW sein Mobiltelefon (ohne SIM-Karte) in den Händen und ließ Musik abspielen. Auch dies verstößt, nach Auffassung der OLG-Richter, gegen die einschlägigen Verbotsvorschriften aus der Straßenverkehrsordnung.


Pkw-Maut vom Bundesrat gebilligt


Das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 31.3.2017 gebilligt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 € bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, soll die Kfz-Steuer für besonders schadstoffarme Fahrzeuge gesenkt werden.

Ab Juli 2018 Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen


Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t.

Von dieser Maut befreit sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t sowie Fernbusse. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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