Ulrich Böcker RA

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ulrich Böcker RA
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Ulrich Böcker, Partner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Standort: Potsdam
Schwerpunkte: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Europarecht, Recht der neuen Bundesländer, Agrarrecht

Mitgliedschaften:
  • Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V
Sprachen:
Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch

Telefon: +49 (0)331/74796-13
Telefax: +49 (0)331/74796-25
E-Mail: ulrich.boecker@huemmerich-partner.de

Sekretariat: Katharina Schmidt/Katja Brauneck

Geboren 1957 in Lüdinghausen/Nordrhein-Westfalen

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, München, Genf und Göttingen

Referendariat in Hamburg; Stationen bei Anwaltskanzlei in Chicago/Ill., der EU-Kommission in Brüssel und dem Bundeskartellamt in Berlin

Rechtsanwalt seit 1990. Von 1990 - 1995: HERMES Versicherungs-AG, Hamburg, im Bereich Internationale Umschuldungen sowie HERMES Gesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH, Hamburg, im Bereich Forderungsmanagement ehem. Sowjetunion und Iran

1996 Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei SPITZWEG & Partner am Standort Potsdam; Partner ab 1997. Seit 1997 auch Geschäftsführer des Grundbesitzerverbandes Brandenburg e.V.. Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2003. Partner der Kanzlei HÜMMERICH & BISCHOFF Rechtsanwälte - Steuerberater in Partnerschaft nach deren Zusammenschluss mit Spitzweg-Potsdam im Jahr 2010

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind die umfassende rechtliche, wirtschaftliche und auch politische Beratung im Zusammenhang mit Fragen des Erwerbs, der Sicherung und des langfristigen Erhalts von Grundbesitz, ferner das Wirtschaftsverwaltungsrecht in allen seinen genehmigungs- wie abwehrrechtlichen Facetten, daneben insbesondere die Betreuung subventions- und abgaberechtlicher Fragestellungen sowie die Begleitung bei umweltrechtlichen Problemstellungen

H & B Aktuell

Mandanteninformation Februar 2012:

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
"E-Bilanz: Das hat doch noch Zeit", denken viele Betroffene. Warum es wichtig ist, die verbleibende Zeit zu nutzen, indem in der Buchführung erforderliche Anpassungen möglichst frühzeitig geklärt und umgesetzt werden, lesen Sie nachfolgend:
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